Freitag, 5. April 2013

Das gehaltsabhängige Kinderbetreuungsgeld 12+2

Das gehaltsabhängige Kinderbetreuungsgeld ist eine vergleichsweise neue Alternative. Man bekommt etwa 80% seines bisherigen Einkommens. Teilt man sich die Karenz, im Sinne der modernen Familie, so kann man dieses System bis zu 14 Monate nutzen. Man kann sich dabei maximal 2x mit seinem Partner abwechseln, sodaß also höchstens drei Karenzzeitanteile entstehen, goldene Regel dabei ist, dass ein Teil aber mindestens 2 Monate lange dauern muss.

Näheres erfährt man in der Infobroschüre der Gebietskrankenkasse:
http://www.wgkk.at/mediaDB/629476_03_KBGG2_Kinderbetreuungsgeld_Informationsblatt.pdf

Tücken beim Abwechseln mit dem Partner

Unsere Tochter wurde am 1.3.2012 geboren. Der Anspruch auf das gehaltsabhängige Kinderbetreungsgeld besteht also bis maximal 14 Monate nach der Geburt, sofern man sich die Zeiten teilt. Gemäß den Vorgaben der Gebietskrankenkasse haben wir also eine dementsprechende Aufteilung geplant, wie schon erwähnt immer unter der Rücksichtnahme darauf, dass ein Teil ja immer mindestens 2 Monate betragen muss.

Unsere geplante Aufteilung war also:
Anfang - 31. Dezember.2012 - Die Mutter in Karenz
1. Jänner 2013 - 28. Februar 2013 - Der Vater in Karenz (ziemlich genau 2 Monate oder? :)
1. März 2013 - 30. April 2013 - Die Mutter in Karenz (hm, auch ziemlich genau 2 Monate, nicht wahr?)

Ok, das war jetzt nicht besonders schwer, schließlich ist unsere Tochter ja am ersten eines Monats geboren, insofern ergeben sich so relativ einfache Phasen mit ganzen Monaten, also monatserster bis monatsletzter. Einfacher gehts nicht, auch für einen Sachbearbeiter, oder? Hm, leider sollte sich diese Annahme später als falsch heraus stellen.

Die erste Antragsstellung gestaltete sich da schon schwieriger als erwartet. Wir hatten damit gerechnet einfach unsere oben beschriebene Einteilung einreichen zu können. Weit gefehlt, dafür gibt es gar kein Formular. Der Mutter (meiner Lebensgefährtin) wurde lapidar erklärt, dass wir bei so einer Aufteilung drei Anträge stellen müssen, immer ungefähr zu der Zeit wo der Block beginnt. Also z.B. im März, Dezember, Februar. Nun gut, es kann ja nicht alles einfach sein, also warum auch nicht. Ist ja nicht viel dabei bei so einem Formular, und mit moderner Bürgerkarte kann man es ja sogar größtenteils online erledigen.

Der große Schreck

Das grausame Erwachen folge in unserem Fall im März 2013. Ich (der Vater) bin seit März 2013 wieder in den Beruf eingestiegen, gemäß unseres Plans folgt ja ab hier der letzte Block der Mutter vom 1.3. - 30.4. Natürlich haben wir auch brav unsere Antragsformulare ausgefüllt und dabei sämtliche Fristen eingehalten. Doch was nun? Ende März 2013 erreichte uns folgendes Schreiben von der Gebietskrankenkasse:




Dieser dritte Antrag wurde also schlicht abgelehnt. Die Begründung ist umso interessanter: Durch die Karenzzeit des Vaters vom 1.1.2013 - 28.2.2013 wurde die Bezugsdauer der Mutter um 59 Tage verlängert. Ja, 59 Tage, der Februar hat halt nur 28, zumindest in diesem Jahr. Aber in allen Broschüren und allen sonstigen Seiten (help.gv.at, arbeiterkammer, etc.) ist immer nur von Monaten (derer zwei) die Rede. Da aber der Februar nun plötzlich nicht als Monat zählt sondern nur als fauler Spender von läppischen 28 Tagen soll also der Anspruch der Mutter zu gering sein, weil ja ein Teil immer zwei Monate betragen muss. Nach etwas verdutzter Nachfrage bei der Gebietskrankenkasse klärte man uns auf, dass mindestens 60 Tage notwendig wären. Es fehlt uns also ein Tag. Nur bekommen wir aber nicht einen Tag weniger bezahlt sondern schlicht gar nichts, weil der abschließende Teil der Karenz ja keine zwei Monate beträgt.


Zahlenspiele

Tja, also 60 Tage, nicht 59, blöd aber auch, sobald der Februar dabei ist. Außer natürlich in einem Schaltjahr, da wäre alles kein Problem, und man würde sogar noch etwas mehr Geld bekommen, da ja letzten endes ein Tagessatz berechnet wird (dadurch bekommt man im Februar ja ohnehin schon weniger bezahlt). Bei der Nachfrage bei der Gebietskrankenkasse wurden wir übrigens freundlich abgewimmelt und es wurde bestätigt, dass die Entscheidung so richtig wäre. Wenn uns irgendwas daran nicht passt, sollten wir uns an das Ministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend wenden. Gut, das haben wir getan, aber bislang kein keine erleichternde Nachricht bekommen.

Wir hoffen sehr, dass dieser Alptraum sich noch irgendwie in Wohlgefallen auflöst. Momentan fehlt das Einkommen, die Fixkosten werden natürlich trotzdem vom Konto abgebucht und leben muss man ja auch. Zusätzlich ist die Mutter dadurch nicht mal krankenversichert, und, und und.

Eine wirklich sehr ärgerliche Angelegenheit.

8. April 


Seit heute gibt es ein Update. Wir wurden ja an das Ministerium für Wirtschaft, Jugend und Familie verwiesen. Der dort zuständige Herr Mag. Nitzlnader hat uns heute telefonisch bestätigt, dass wir NICHTS bekommen werden und die Gebietskrankenkasse korrekt gehandelt habe.

8. April Fortsetzung



Nachdem das ganze nun etwas unbefriedigend gelaufen ist habe ich nun nochmal selbst einen Versuch gestartet mit dem Ministerium zu reden und habe Herrn Mag. Nitzlnader angerufen. Er sagte mir auch, dass sie es überprüft hatten und die Auslegung des Gesetzes, seitens der Gebietskrankenkasse korrekt ist. Wie ich nun selbst im Gesetz nachgelesen habe wird ja die Anspruchszeit um die Inanspruchname der Partners verlängert. Es ist also reine Interpretationssache, denn ich war genau 2 Monate, also Jänner und Februar. Es ist im Gesetz aber nirgends die Rede davon, dass man nun mit Tagen rechnen muss und den Februar nicht als vollen Monat zu betrachten hat. Es gibt also eindeutig mehrere Interpretationsmöglichkeiten, wobei hier aber die für uns nachteilige herangezogen wird.
Es ist ganz einfach: der Partner geht 2 Monate und der andere kann dann wieder 2 Monate gehen, ganz einfach. Naja, in dem Fall leider nicht.

Nach längerem hin und her mit Herrn Nitzlnader wurde ich übrigens an seine Vorgesetzte Frau Silvia Holzmann-Windhofer verwiesen. Diese hat mich jedoch kaum zu Wort kommen lassen und hatte keinerlei Interesse daran das Thema seriös und fachlich zu besprechen sondern hat die Taktik des drüberredens angewand und mich darauf verwiesen, dass ich ja Rechtsmittel einlegen kann, wenn ich mit der rechtlichen Interpretation ihrer Mitarbeiter nicht einverstanden bin.

12. April Telefon


Kleines Update. Heute hat mich der Ombudsmann der Gebietskrankenkasse angerufen.... Er hat sich entschuldigt, allerdings nur dafür, dass er leider nichts gegen die Entscheidung der GKK bzw. des Ministeriums ausrichten kann. Uns wird wohl nichts übrig bleiben als wirklich den Rechtsweg zu bestreiten.

2. Mai: FEBRUARY STRIKES BACK


Der Februar ist zurück, er wird wieder als Monat ernst genommen. Gescholten wurde er, zu kurz, zu kalt, etc. doch jetzt bestätigt auch der Minister, dass es doch ein vollständiger Monat ist. Heute erreichte uns über die Ombudsfrau der Kronen Zeitung eine Mail vom Minister Dr. Mitterlehner:


Sehr geehrte Frau Hofer!
bezugnehmend auf Ihr Mail vom 12. April im Fall xx.xx/xX darf ich Ihnen mitteilen, dass wir den Fall geprüft und entschieden haben, dass der Familie ****** das Kinderbetreuungsgeld zusteht. Es gibt keinen Grund die 28 Tage des Februar nicht als ganzen Monat anzuerkennen. Wir haben daher die Gebietskrankenkasse angewiesen, das Geld auszuzahlen. Sollte ein weiterer gleicher Fall auftreten, werden künftig alle Gebietskrankenkassen die Rechtslage so interpretieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Reinhold Mitterlehner

Das klingt ja schonmal sehr erfreulich. Wir haben uns mal den Spaß gemacht bei der Gebietskrankenkasse anzurufen um zu fragen ob es schon im System ersichtlich ist, dass wir das KBG bekommen, da gabs als Antwort nur ein verständnisloses "Naa, sie hom uns ja klooogt!!". Naja, wird wohl noch etwas dauern. Auf jeden Fall schon mal vielen Dank an dieser Stelle an die Ombudsfrau der Kronenzeitung und natürlich an die Community, die schon rein durch Interesse mitgeholfen hat, dass ganze zu einem hoffentlich guten Ende zu brngen.







3 Kommentare:

  1. Des is ja a Frechheit!! Wenn's so genau auf die Tage ankommt, hätte der 1. Wechsel schon nicht genehmigt werden dürfen, da dies dann ja auch keine 2 Monate waren!!

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  2. dringend an die medien weiter geben!!!!

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  3. Bürgeranwalt ist ein guter Tipp

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